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Prediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen

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Der frühere Bieler Prediger Abu Ramadan muss die Schweiz doch nicht verlassen. Das Berner Obergericht sprach den 70-jährigen Libyer zwar des mehrfachen Betrugs und der Rassendiskriminierung schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Eine Landverweisung sei aber nicht möglich. Weiter in der Sendung: * Der ehemalige Starjurist Franz A. Zölch muss seine Strafe definitiv hinter Gitter absitzen. * Die Berner Oberländer Gemeinde Lauenen stimmt wohl noch einmal über die Zukunft des Spitals Zweisimmen ab. * Marc Devaud, Generaldirektor des Freiburger Spitals (HFR), geht frühzeitig in Pension.