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J!Cast 66 VW, die Denic und kurze Domains

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Sinopsis

Das OLG Frankfurt hat entschieden: entgegen ihrer bisherigen Richtlinien muss die Denic die Domain vw.de registrieren, obwohl diese nur aus 2 Buchstaben vor dem .de besteht. Solange diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, will die Denic zunächst nichts tun - doch was passiert dann? Wird die Schlacht auf die wenigen 2-Buchstaben-Domains eröffnet? Wird es eine Sunrise Period geben oder gar eine lohnende Versteigerung? Laura Dierking nutzte die Gelegenheit, um mit Dr. Julia Voegeli aus der Kanzlei Taylor Wessing in Hamburg nicht nur diese Fragen zu erläutern, sondern auch die Strukturen von Denic und ICANN, der großen Schwester in den USA zu beleuchten. Dabei tauchte zwangsläufig die Frage auf, wieviel "Behörde" die Verwaltung unseres Internets braucht und was man guten Gewissens einem privaten Unternehmen überlassen kann.