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J!Cast 63 Lehrkräfte im virtuellen Visier – Spickmich, MeinProf & Co.

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Sinopsis

Haben Schüler ein Recht auf Lehrerbewertungen im Internet oder handelt es sich hierbei lediglich um eine neue, besonders wirksame Form des Mobbings an Schulen? Dürfen Lehrer bestimmen, welche ihrer Daten im Netz auffindbar sind, oder steht die Meinungsäußerungsfreiheit der Schüler hier dem Datenschutz im Wege? Zum wiederholten Male hat am 3.Juli 2008 mit dem OLG Köln ein Gericht über das Lehrerbewertungsportal Spickmich.de entschieden und sich der bisherigen Rechtsprechung angeschlossen - zu Gunsten der Betreiber des Portals. Dennoch rückt eine BGH- Entscheidung zu Lehrerbewertungen immer näher, das OLG Köln sieht hierin eine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung und hat die Revision zugelassen. Über die Entscheidung des OLG Köln und weitere grundsätzliche Fragen zum Verhältnis des Datenschutzrechts zur Meinungsäußerungsfreiheit habe ich mit Rechtsassessor Stefan Bröckers, Mitarbeiter am ITM, gesprochen.