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FAMILIENRECHT / Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen

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Sinopsis

Dr. Ludwig Bergschneider Rechtsanwalt / Fachanwalt für Familienrecht http://www.familienrecht-fachanwaelte.de Richterliche Inhaltskontrolle von Eheverträgen Grundsätzlich können Eheleute für den Fall der Scheidung Vereinbarungen über ihre gegenseitigen Unterhaltsansprüche, güterrechtliche Vereinbarungen, sowie Regelungen des Versorgungsausgleichs treffen. Mit seinem Urteil vom 06.02.2001 (BVerfG FamRZ 2001, 343) hat das Bundesverfassungsgericht diese Vertragsfreiheit und die damit einhergehende gefestigte Rechtsprechung jedoch wesentlich eingeschränkt. Es stellte fest, dass das aus Art. 2 I i.V.m. Art. 6 IV GG fließende Grundrecht eines Ehepartners auf Schutz vor unangemessener Benachteiligung verletzt ist, wenn objektiv eine besonders einseitige Aufbürdung von vertraglichen Lasten und subjektiv eine erheblich ungleiche Verhandlungsposition gegeben ist. Darüber hinaus sei auch das Kindeswohl zu beachten, womit Vereinbarungen zu Lasten des Kindes durch Art. 6 II GG Grenzen gesetzt sind. Dieses Urteil des