Verkehrsrecht Nürnberg - Erfolgreich Bei Der Schadensregulierung

VRN011 - Reparaturrechnung - darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen

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Sinopsis

Heute geht es  um ein ganz brisantes und zur Zeit sehr aktuelles Thema, nämlich um die Reparaturrechnung und die Frage, obFrüher haben die Haftpflichtversicherungen nur gekürzt, wenn nach Gutachten abgerechnet wurde. Mittlerweile häufen sich die Kürzungen aber auch dann, wenn der Schaden repariert wurde und eine Reparaturrechnung vorliegt. Das hat einen ganz einfachen Grund. Wegen der derzeitigen Zinspolitik steht den Versicherungen das Wasser bis zum Hals, da die Einnahmen drastisch gesunken sind. Also muss das Geld anders verdient werden. Und das geht, in dem man bei den Schadensersatzzahlungen die Daumenschraube anlegt.Darf die Versicherung die Rechnung einfach kürzen?Einfache und klare Antwort - nein sie darf nicht.Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.Das Gutachten ist die Grundlage für die ReparaturIm Gutachten wird der Reparaturweg kalkuliert, der für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Fahrzeug