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Sinopsis

Damit Sie gegenüber der gegnerischen Versicherung Ihren Erwerbsschaden erfolgreich durchsetzen können, gibt es einige Punkte, auf die Sie unbedingt achten sollten. Die nachfolgenden 7 Punkte geben Ihnen einen ersten Überblick, was es beim Erwerbsschaden zu beachten gibt. 1. Erwerbsschaden setzt Vermögensschaden vorausVoraussetzung ist ein Vermögensschaden. Im ersten Schritt ist der Vermögensschaden festzustellen.Liegt überhaupt ein Vermögensschaden vor?Damit überhaupt ein Vermögensschaden festgestellt werden kann, ist nach der Art des Arbeitsverhältnisses zu unterscheiden. Sind Sie angestellt/verbeamtet/selbständig/arbeitslos/oder im Sozialleistungsbezug.Je nach Art der Erwerbstätigkeit gibt es unterschiedliche Ermittlungsmethoden, um den Vermögensschaden zu ermitteln. Darauf werde ich Ihnen einem anderen Artikel genauer eingehen.Angestellte Arbeitnehmerhaben z.B. in den ersten 6 Wochen ihrer Arbeitsunfähigkeit keinen Erwerbsschaden, da ihnen im Krankheitsfall die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu